Hygiene-Schutz-Konzept Stand: 29.06.2020 / 07.03.2021
Organisatorisches
- Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der
Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend
informiert sind. - Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal,
Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und
geschult. - Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein
Platzverweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
- Wir weisen unsere Mitglieder auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen im
In- und Outdoorbereich hin. - Jeglicher Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
- Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die
Teilnahme am Training untersagt. - Mitglieder werden durch Aushang darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und
diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife
und Einmalhandtücher ist gesorgt. - Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Abholung und Rückgabe von
Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich. - Nach Benutzung von Sportgeräten werden diese durch den Übungsleiter / Betreuer selbst gereinigt
und desinfiziert. - In unseren sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur
Verfügung. Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren.
Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt. - Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden von den Trainern gereinigt.
- Unsere Indoorsportanlagen werden alle 60 Minuten so gelüftet, dass
ein vollständiger Frisch-luftaustausch stattfinden kann. Dazu werden die zur Verfügung
stehenden Lüftungsanlagen verwendet. Die Trainingszeiten und Pausenzeiten werden so angepasst,
dass während der Pausenzeiten, bzw. dem Gruppenwechsel ein Fischluftaustausch stattfinden kann.
Die Trainingszeiten und Lüftungszeiten werden mit der Gemeinde Eggolsheim vereinbart. Unter
Einhaltung der Pausenregelungen und Lüftungsvorgaben ist es möglich, dass eine Trainingsgruppe
auch mehrere Einheiten von 60 Minuten durchführt. - Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten an den Trainingseinheiten werden durch die
Übungsleiter dokumentiert und dem Vorstand am Ende der Woche zur Verfügung gestellt - UnsereTrainingsgruppen bestehen in der Regel aus einem festen Teilnehmerkreis.
Wir achten darauf die Trainingseinheiten möglichst in festen Kursverbänden abzuhalten. - Trainieren auf einem Platz/in der Halle mehrere Trainingsgruppen gleichzeitig, so sind hier
Markierungen angebracht, die eine deutliche Trennung der Trainingsgruppen kennzeichnet,
so-dass auch zwischen den Gruppen ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet ist. - Für Trainingspausen stehen ausreichend gekennzeichnete Flächen zur Verfügung, die im Anschluss
gereinigt werden. - Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte
mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine
Maskenpflicht. - Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, auf Fahrgemeinschaften weiterhin zu verzichten.
Die Anreise erfolgt bereits in Sportkleidung. - Während der Trainings- und Sporteinheiten (inkl. bei Wettkämpfen) sind Zuschauer untersagt.
- Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig
entsorgt.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage
- Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die
Teilnahme am Training untersagt. - Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des
Mindestab-stands von 1,5 Metern hingewiesen. - Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die
generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare). - Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.
- Vor Betreten der Sportanlage ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport
- Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen
Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten
werden kann. - Die Ausübung des Sports erfolgt in allen Sportarten (Ausnahme: Tanzen) grundsätzlich
kontaktlos und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. - Sämtliche Duschen und Umkleiden sind geschlossen. Lediglich Sanitäranlagen (z. B. WC)
stehen ausreichend zur Verfügung. - Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten
(längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst.
Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport
(Gymnastikraum und Eggerbach Halle noch nicht freigegeben)
- Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 60 Minuten beschränkt.
- Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten
vollumfänglich gelüftet, um einen vollständigen Luftaustausch gewährleisten zu können. - Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen
Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten
werden kann. - Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell
auch im Indoorbereich) - Sämtliche Duschen und Umkleiden sind geschlossen. Lediglich Sanitäranlagen (z. B. WC)
stehen ausreichend zur Verfügung. - Zur Verletzungsprophylaxe wurde die Intensität der Sporteinheit an die Gegebenheiten
(längere Trainingspause der Teilnehmenden) angepasst. - Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
- Zusätzliche Maßnahmen im Wettkampfbetrieb
- Wettkämpfe werden nur im Freien und kontaktlos ausgetragen.
- Wettkämpfe werden nur in kontaktlosen Sportarten (z. B. Golf, Tennis, Rad) durchgeführt.
- Pro Wettkampf werden maximal 20 Personen zugelassen.
- Außerhalb des Wettkampfs, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der
Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen,
besteht eine Maskenpflicht.
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